A:Berichten zufolge fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, Gesetze zu erlassen, um einen " Reparierbarkeits"-Bewertungsmechanismus für zukünftige Elektronikprodukte einzuführen und die Hersteller zu verpflichten, den Verbrauchern eine "Recht auf Reparatur" zu gewähren, die es den Nutzern ermöglichen und helfen, selbst oder von Drittanbietern zu reparieren. Mit anderen Worten "Reparaturrechte" von Produkten werden nach den Verpackungsvorschriften und der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) an dem Europäischen Bevollmächtigten (EU-Vertreter) ein weiterer zwingender Rechtsanspruch in der EU sein.